Das Verdikt könnte kaum deutlicher sein: 92 Prozent der Kirchenmitglieder, die an die Urne gingen, haben sich am Sonntag, 30. November 2025, für eine Fusion aller reformierten Kirchgemeinden auf dem Platz Thun entschieden. Konkret haben 3945 dem Fusionsvertrag, der unabdingbar für das Zustandekommen der Fusion ist, zugestimmt, 330 votierten dagegen. Ähnlich deutlich war die Zustimmung zum Organisations- und zum Fusionsreglement. Ersterem stimmten 3890 zu, 345 votierten dagegen. Zum Fusionsreglement gingen 3904 Ja- und 334 Nein-Stimmen ein. Dies bei einer Stimmbeteiligung von 25,53 Prozent.
Zwischen Freude und Hoffnung
«Sehr froh» über das Resultat zeigt sich der Projektverantwortliche der Fusion, Thomas Straubhaar. «Wir haben jetzt die Grundlage für die Zukunft in der Hand.» Nun gehe es darum, Struktur und Organisation des Kirchenlebens auszuarbeiten, damit die neue Kirchgemeinde Thun auf den 1. Januar 2027 funktionieren könne. Zu den Verlierern gehört David Pfister vom Verein Pro Kirchen Strättligen, der im Vorfeld Bedenken zur angedachten Leitung der neuen Kirchgemeinde, aber auch zur Zentralisierung geäussert hatte: «Es ist wichtig, dass die neue Kirchgemeinde im Sinne der Bevölkerung gestaltet wird.» Bisher sei zu viel auf rein professioneller Ebene entschieden worden, sagt er. Elementar für Pfister wird die Zusammensetzung des neuen Kirchgemeinderats sein: «Wir hoffen sehr, dass es nicht einfach zu stillen Wahlen kommt.»
Bereits viermal Ja am Donnerstag
Bereits am Donnerstag, 27. November 2025, hatten sich alle vier deutschsprachigen Kirchgemeinden – Goldiwil-Schwendibach, Lerchenfeld, Strättligen und Thun-Stadt – an ihren Versammlungen für den Zusammenschluss ausgesprochen. Die Entscheidung der Mitglieder der Paroisse française folgt erst am 7. Dezember. Die französischsprachige Thuner Kirchgemeinde muss dem Zusammenschluss nicht zwingend zustimmen. Lehnt sie die Fusion ab, bleibt sie eigenständig und hat Anspruch auf einen Teil des Vermögens der neuen Kirchgemeinde.
Weg frei für weitere Fusionsschritte
Der Entscheid macht den Weg frei für die weiteren Fusionsvorbereitungen: In einem ersten Schritt sollen nun die sieben Kirchgemeinderäte der neuen Kirchgemeinde gesucht und an einer Gesamtkirchgemeindeversammlung gewählt werden. Diese werden mitbestimmen, wie die neue Kirchgemeinde genau ausgestaltet wird. Ab dem 3. Quartal wird dann die Versammlung auch das Budget für das erste Rechnungsjahr der neuen Kirchgemeinde verabschieden können. Die rechtliche Existenz der einzelnen Kirchgemeinden wird per Ende 2026 enden. Ihr Vermögen geht auf diesen Zeitpunkt hin an die neue Kirchgemeinde über.
Quelle: Thuner Tagblatt, 01.12.2025, Barbara Donski

