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Nationalrat erkennt Kindswegnahmen als Verbrechen an

Der Nationalrat folgt dem Bundesrat und verurteilt die Kindswegnahmen an Fahrenden als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit».

Seit Jahrzehnten fordern jenische Aktivistinnen und Aktivisten, dass die Kindswegnahmen an Jenischen und Sinti, welche zur Zerstörung von Familien und zur schweren Beschädigung der jenischen Kultur geführt haben, als völkerrechtliche Verbrechen anerkannt werden. Nachdem der Bundesrat diese Handlungen im Februar 2025 als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» anerkannt hat, ist ihm der Nationalrat nun gefolgt.

Die Radgenossenschaft der Landstrasse, auf die der politische Vorstoss zurückging, reagierte mit Genugtuung auf die Anerkennung, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Nun müsse die immer noch nötige Aufklärung folgen. Einerseits müssten die Verbrechen im Schulunterricht thematisiert werden. Andererseits brauche es weitere historische Klärungen. «Immer noch gibt es verschlossene Giftschränke, beim Bund, beim Seraphischen Liebeswerk, bei den Gemeinden, die bei diesen Verbrechen beteiligt waren.» Akten müssten nicht nur für Forschende von Hochschulen, sondern auch für jenische Kulturschaffende sowie Nachkommen von Opfern zugänglich gemacht werden. Zudem erwartet die Radgenossenschaft vom Bund, dass dieser sich «nicht mit Erklärungen begnügt, sondern nebst Aufklärung beiträgt zur Wiederherstellung von Kultur und Lebensweise der Jenischen und Sinti.» Diese seien weiterhin akut bedroht. Für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen brauche es eine Bundeskompetenz, damit die Gemeinden dies nicht weiter verhindern können.

Quelle: ref.ch, 10. März 2026