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Heimberg: Trauernde Menschen stehen vor verschlossenen Kirchentüren

Wer darf Abdankungsfeiern in Gotteshäusern durchführen? Nachdem eine Frau in Heimberg die kirchlichen Räumlichkeiten nicht hat nutzen dürfen, stellen sich grundsätzliche Fragen.

Im Herbst 2024 verlor Anita Spennato ihren Ehemann und Vater ihrer zwei Töchter. «Wir hatten nach der Abdankung in der Kirche Heimberg viele schöne Rückmeldungen auf die Feier mit einem freien Trauerredner», sagt die 42-Jährige. Etwas mehr als ein Jahr später schlug das Schicksal erneut zu: Spennatos Bruder, Götti der älteren Tochter, erlag einem Krebsleiden. Dieses Mal standen sie und die beauftragte Bestatterin in Heimberg vor verschlossenen Kirchentüren. Die Kirche stehe für Abdankungsfeiern nur zur Verfügung, wenn diese von einer kirchlichen Amtsperson geleitet werde, erfuhren sie. «Ich war perplex», sagt Spennato, die Mitglied der reformierten Landeskirche ist. Und wollte wissen: «Warum soll plötzlich nicht mehr möglich sein, was ein Jahr zuvor so viele positive Reaktionen ausgelöst hatte?»

«In den vergangenen Jahren haben wir festgestellt, dass kirchliche Räume vermehrt von freien Trauerrednerinnen und
Trauerrednern genutzt werden, die Dienstleistungen im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit anbieten», schreibt die Sekretärin der Kirchgemeinde in einer E-Mail an Anita Spennato, die der TT-Redaktion vorliegt. Der Kirchgemeinderat habe deshalb im Verlauf von 2025 eine Praxisänderung beschlossen. Ziel sei, «den kirchlichen Charakter des Raumes zu wahren und eine klare Abgrenzung zu kommerziellen Angeboten sicherzustellen».

«Kirchgemeinden sind autonom»
Für Spennato unverständlich: «Wo bleiben Gebote wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit, wenn man einem Mitglied der
Kirche eine Abdankungsfeier verweigert, weil die falsche Person die Feier durchführen soll?» Letztlich habe sie sich «schweren Herzens» entschieden, die Urne in Heimberg im kleinsten Familienkreis beizusetzen und in der Kapelle beim Schorenfriedhof in Thun eine Abdankungsfeier abzuhalten. Den Reformierten Landeskirchen Bern, Jura, Solothurn (Refbejuso) sei es «sehr bewusst, dass sich in den letzten Jahren bei lebensbegleitenden Ritualen ein eigentlicher freier Markt entwickelt hat», sagt Sprecher Markus Dütschler. Die Kirchenleitung habe 2015 festgehalten: «Bei der Vergabe ihrer Räume sind Kirchgemeinden autonom.» Nach dem Willen des Kirchenparlaments soll jedoch darauf geachtet werden, «dass die Räumlichkeiten nicht auf eine Weise benützt werden, die ihrer Zweckbestimmung zuwiderläuft». «Diese Grundsätze», sagt Dütschler, «zielen darauf ab, die eigenen Angebote deutlich von ‹nichtkirchlichen Ritualen› abzugrenzen.» Damit solle vermieden werden, dass eine Feier als kirchlich wahrgenommen werde, obwohl sie dies gar nicht sei, «nur weil sie in einem kirchlichen Raum stattfindet».

«Minimaler seelsorgerischer Hintergrund»
An diese Leitlinien habe sich der Kirchgemeinderat gehalten, als die Vorgaben im Umgang mit freien Trauerrednerinnen oder -rednern definiert wurden, sagt Heimbergs Kirchgemeindepräsident Urs Ackermann. «Wir haben festgestellt, dass die Kirche immer öfter gebucht wurde, ohne dass vorgängig mit dem Kirchgemeinderat oder dem Pfarrpersonal gesprochen wurde», sagt er. «Deshalb haben wir entschieden, dass wir nur noch Trauerfeiern in der Kirche möchten, die von Menschen geleitet werden, die einen minimalen seelsorgerischen Hintergrund haben.»

Auch wegen der Rückmeldung von Anita Spennato habe der Kirchgemeinderat die Zuständigen daran erinnert, dass die
Türen zur Kirche nicht kategorisch zugeschlagen seien. «Uns ist wichtig, dass ein Austausch mit unserem geistlichen Personal stattfindet», sagt Ackermann. «So können wir abschätzen, ob die Person, welche die Trauerfeier durchführen möchte, über den nötigen Hintergrund verfügt.» Viele Pfarrpersonen trügen seit langem individuellen Wünschen bei der Gestaltung einer Feier Rechnung, sagt auch Markus Dütschler. Und verweist zudem auf die kircheneigene «Ritualagentur Bern». «Dort arbeiten ordinierte Pfarrpersonen, welche die Kirchenordnung kennen.» Ob Anita Spennato je davon Gebrauch machen wird, lässt sie offen. Sie hat noch nicht entschieden, ob sie Mitglied der reformierten Landeskirche bleibt. «Solche Entscheide sollte man nicht aus den Emotionen heraus fällen», sagt sie. «Aber der Austritt ist geschrieben, ich müsste ihn nur noch abschicken.»

Quelle: “Thuner Tagblatt” vom 03.03.2026, Marco Zysset