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Berner Firmen sollen doch nicht von der Kirchensteuer befreit werden

Die Kirchensteuern im Kanton Bern befinden sich im Wandel: Zur Debatte stand die Befreiung von Unternehmen von der Abgabe – doch die zuständige Kommission lehnt dies ab.

Die vorberatende Grossratskommission will Unternehmen im Kanton Bern nicht von den Kirchensteuern befreien. Sie lehnt den Vorschlag der Regierung ab, dass künftig nur noch juristische Personen mit einem Gewinn von über 700’000 Franken die Steuer entrichten. Mit dem Vorschlag der Regierung würden 97 Prozent der Berner Unternehmen von der Kirchensteuer befreit. Das Berner Kantonsparlament, der Grosse Rat, wird den Vorschlag voraussichtlich in der Frühlingsession Anfang März behandeln. Der Regierungsrat hat in einem Bericht die Weiterentwicklung der Kirchensteuern geprüft und verschiedene Varianten aufgezeigt. Die Mehrheit der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen möchte beim Status Quo bleiben, wie sie am Dienstag mitteilte. Sie hält die Einbussen für die Kirchgemeinden für zu schwerwiegend.

Zu viele Einbussen befürchtet

Vor der Frühlingssession hat sich die vorberatende Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen mit den verschiedenen Varianten beschäftigt. Sie möchte beim Status Quo bleiben, wie sie am 17. Februar mitteilte. Kirchgemeinden finanzierten mit den Steuereinnahmen wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur, schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung. Diese Leistungen seien von hohem gesellschaftlichem Wert und sollen auch künftig gewährleistet werden. Deshalb lehnt die Kommission eine Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen ab. Auch wenn eine Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700’000 Franken eingeführt würde, wie es der Regierungsrat vorschlägt, erachtet eine Mehrheit der Kommission die Einbussen für die Kirchgemeinden als zu hoch. Eine Minderheit der Kommission stellt sich hinter den Vorschlag des Regierungsrates und befürwortet die Einführung einer Freigrenze.

Unterstützung von Projekten

Der Regierungsrat hat angesichts der religiösen Diversität auch alternative Varianten geprüft, wie die Steuereinnahmen verwendet werden könnten. Er verzichtete aber darauf, dem Grossen Rat einen Vorschlag dazu zu machen. Eine Minderheit der Kommission beantragt nun, dass mit einem Teil der Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen gesellschaftlich relevante Projekte von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften und interreligiösen Organisationen unterstützt werden sollen.

Wirtschaftsverband plädiert für Rückweisung

Der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern lehnt sowohl den Vorschlag des Regierungsrats als auch die Haltung der vorberatenden Kommission ab. Der Bericht der Regierung sei keine vollständige Auslegeordnung, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Der Verband plädiert für eine Rückweisung des Geschäfts in der Märzsession. Eine freiwillige Zuwendung durch die Unternehmen sei «die konsequenteste und fairste Lösung», schreibt der Verband weiter. Sie stelle die Wahlfreiheit der Unternehmen sicher und stärke die Standortattraktivität des Kantons Bern.

Quelle: www.bernerzeitung.ch, 17.02.2026