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Ständerat will kirchliche Stiftungen nicht schärfer überwachen

Die Aufsicht über kirchliche Stiftungen wird vorerst nicht verschärft. Dies hat der Ständerat in seiner Sommersession beschlossen. Ausserdem sollen islamische Gebetsstätten und Imame weiterhin Gelder aus dem Ausland annehmen dürfen.

Kirchliche Stiftungen sollen vorerst nicht unter eine schärfere Aufsicht gestellt werden. Der Ständerat hat sich im zweiten Anlauf gegen eine entsprechende Motion von Nationalrätin Doris Fiala (FDP) ausgesprochen. Bis jetzt nimmt das Zivilgesetzbuch kirchliche Stiftungen von einer Aufsicht durch staatliche Behörden aus. Eine schärfere Aufsicht sei nicht zielführend, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen, befand der Ständerat. Die Prävention und Verfolgung dieser Delikte sei zudem in erster Linie Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Im Blick hatte Fiala laut SRF Online neben islamischen auch katholische Stiftungen. Dabei ging es ihr vor allem um Legate – Geld, das beispielsweise Todkranke solchen Stiftungen spenden. Ihre Vermutung: Bei kirchlichen Stiftungen lande via Legate auch unversteuertes Geld, so Fiala. Die kleine Kammer sagte mit 34 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen Nein zur Motion. Damit ist diese vom Tisch.

Imame dürfen Gelder aus dem Ausland annehmen

Auch beschloss der Ständerat am 29. Mai, dass Islamische Gebetsstätten und Imame weiterhin Gelder aus dem Ausland annehmen dürfen. Auch will er islamische Zentren nicht verpflichten, Herkunft und Verwendung von Geldern offenzulegen. Zudem sollen Imame ihre Predigt nicht in einer Ortssprache abhalten müssen. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion von Lorenzo Quadri (Lega) mit 29 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen verworfen. Damit ist die Motion gescheitert. Der Nationalrat hatte den Vorstoss knapp angenommen. Kommissionssprecher Robert Cramer (Grüne) erinnerte an das Gebot der Gleichbehandlung. Die Gesetzgebung auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft auszurichten, sei problematisch.

Unternehmen sollen Lohnanalysen durchführen

Die kleine Kammer möchte weiter, dass Unternehmen zu Lohnanalysen verpflichtet werden. Sie hat im zweiten Anlauf eine leicht abgeänderte Vorlage des Bundesrates gegen Lohndiskriminierung gutgeheissen. Damit hat der Rat eine Kehrtwende vollzogen: Nach einer ersten Beratung in der Frühjahrssession beschloss er, die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission zurückzuweisen. Diese blieb nun aber bei ihrem Antrag. Der Vorschlag der Kommission geht allerdings weniger weit als jener des Bundesrates. Er sieht vor, dass sowohl private als auch öffentliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchführen müssen. Der Bundesrat möchte Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden dazu verpflichten.

Die Evangelischen Frauen Schweiz (EFS) begrüssen es, dass der Ständerat erstmals «einen winzigen Schritt in Richtung Lohngleichheit wagt», wie es in einer Medienmitteilung vom 29. Mai heisst. Sie bedauere aber, dass der Ständerat mittlere Unternehmen mit 50 bis 100 Angestellten nicht in die Pflicht nimmt. «Die EFS erwarten nun vom Nationalrat, dass er alle mittleren Unternehmen dazu verpflichtet, die Löhne auf Diskriminierung zu überprüfen.» Die EFS wollen den Nationalrat im Herbst mit einem starken Zeichen auf die Lohndiskriminierung aufmerksam machen: Am 22. September 2018 findet auf dem Bundesplatz eine Demonstration statt. Die Demonstration wird von der Allianz «#enough18» getragen.

Quelle: www.ref.ch, 29. Mai 2018