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Bundesrat verschärft die Massnahmen

Aufgrund der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern erlässt der Bundesrat schweizweit für Innenräume eine 2-G-Pflicht. Diese betrifft auch die Kirchen. Bei Gottesdiensten gilt ab einer Teilnehmerzahl von 50 Menschen nun ebenfalls 2-G.

Was in Deutschland und Österreich schon länger gilt, zählt ab Montag, 20. Dezember 2021, auch in der Schweiz. Der Bundesrat erlässt eine 2-G-Pflicht für Innenräume. Das bedeutet, dass ausschliesslich Geimpfte und Genesene Zugang zu Restaurants, Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen haben und dafür ein Zertifikat vorlegen müssen. In den Innenräumen muss eine Maske getragen werden, gegessen oder getrunken werden darf ausschliesslich im Sitzen. Der Auslöser dafür ist die anhaltend angespannte Covid-Situation und sind die zunehmend ausgelasteten Spitäler, wie Gesundheitsminister Alain Berset (SP) am Freitagnachmittag an einer Medienkonferenz begründete. Zudem wird Homeoffice wieder Pflicht, und an privaten Treffen mit mindestens einer ungeimpften Person dürfen neu nur noch maximal zehn Leute teilnehmen.

In Kirchen gilt eine Maskenpflicht, bei Gottesdiensten gilt ab einer Teilnehmerzahl von 50 Menschen nun ebenfalls 2-G, heisst es in einem vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publizierten Informationsblatt. Nehmen weniger als 50 Personen am Gottesdienst teil, gilt keine Zertifikatspflicht. Bei Chorproben oder Auftritten von Musikerinnen muss Maske getragen werden. Ist dies nicht möglich, gilt 2-G+, das heisst, jemand muss geimpft oder genesen sowie zusätzlich getestet sein. Die 2-G+-Regelung ist auch für Besucherinnen von Bars oder Clubs vorgeschrieben. Die Massnahmen sind voraussichtlich bis am 24. Januar 2022 in Kraft, gelten also für rund vier Wochen.

Quelle: www.ref.ch, 17. Dezember 2021