Refbejuso - Aktuell
Afghanistan ist wegen des seit 20 Jahren anhaltenden Krieges eines der häufigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden in der Schweiz. Da in der Schweiz ein Bürgerkrieg nicht als Asylgrund gilt, wird den meisten afghanischen Staatsangehörigen lediglich eine vorläufige Aufnahme (F-Ausweis) gewährt. Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz, HEKS, setzt sich seit Jahren für die Rechte der Menschen mit dem Status einer vorläufigen Aufnahme ein.
Angesichts der Entwicklung in Afghanistan führt die Schweiz seit Mitte August keine Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden nach Afghanistan mehr durch. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation setzt sich die Schweizerische Flüchtlingsfile unter anderem für eine vertiefte Einzelfallprüfung und die Gewährung von humanitären Visa an Familienangehörige von Afghaninnen und Afghanen ein, welche in der Schweiz leben.
Asylgesuche von afghanischen Staatsbürgern in der Schweiz werden durch das Staatssekretariat für Migration, SEM, nach dem üblichen Verfahren geprüft, wobei gefährdete Personen weiterhin Asyl oder eine Vorläufige Aufnahme erhalten. Den Vollzug von rechtskräftigen Wegweisungen hat das SEM angesichts der Lageentwicklung vor Ort bereits am 11. August 2021 bis auf Weiteres sistiert.
Der Ökumenische Rat der Kirchen, ÖRK, hat einen Gebetsaufruf veröffentlicht.
Weiterführende Links
HEKS
Schweizerische Flüchtlingshilfe
Medienmitteilung Bundesrat