Refbejuso - Aktuell
Die nichtständige Untersuchungskommission kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die vorgebrachten Vorwürfe der Beschwerdeführerin zulasten des damaligen Präsidenten glaubwürdig sind und dessen Verhalten der EKS, damals Kirchenbund, angerechnet werden kann. Teilweise sind die Versäumnisse auf damals fehlende Prozesse und Verfahren in der Institution zurückzuführen. Die Kommission stellt fest, dass der Rat im Umgang mit der Beschwerde umsichtig und unter Berücksichtigung der geltenden Vorgehensregeln gehandelt hat.
Insgesamt formuliert die nichtständige Untersuchungskommission 17 Empfehlungen zuhanden der Synode. Gemäss Marie-Claude Ischer sind die Empfehlungen institutioneller, rechtlicher, finanzrechtlicher, deontologischer und verfahrensethischer Natur und umfassen auch den Bereich Krisenmanagement.
Medienmitteilung EKS