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Refbejuso - Aktuell

Kirchliches Leben muss weitergehen
Refbejuso
30.10.2020 refbejuso - Die Massnahmen der Kantone zur Eindämmung des Coronavirus treffen die Kirchgemeinden in ihrem kirchlichen Leben hart. Der Synodalrat unterstützt entschlossene Massnahmen gegen den Anstieg von Infektionszahlen, wünscht sich von den Kantonen aber auch die nötige Sensibilität, damit Menschen gerade in dieser schwierigen Zeit weiterhin seelsorgerlich unterstützt werden können.

Die Regierungen der Kantone Bern, Jura und Solothurn verschärften ihre Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus unterschiedlich. So gelten im Kirchengebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn verschiedene Bedingungen für die Durchführung kirchlicher Anlässe: Verboten sind im Kanton Bern Anlässe mit mehr als 15 Personen, im Kanton Solothurn Anlässe mit mehr als 30 Personen und im Kanton Jura Anlässe mit mehr als 50 Personen.

Von diesen Regelungen sind im unterschiedlichen Ausmass auch Gottesdienste betroffen. Einmal mehr werden damit die Kirchen von einer Corona-Massnahme stark betroffen, gehört der Gottesdienst doch zu ihren zentralen Aktivitäten. Gerade in Zeiten der Krise ist für viele Menschen das Hören auf die Bibel, das Gebet und die Gemeinschaft elementar wichtig. Der Synodalrat unterstützt entschlossene Massnahmen gegen den neuerlichen Anstieg der Infektionszahlen. Gleichzeitig bedauert er sehr, dass das kirchliche Leben durch die Restriktionen wieder stark eingeschränkt wird.

Wünschbar wären einheitliche Regelungen für das Gebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Grundsätzlich wäre auch eine Anpassung der Bestimmungen sehr willkommen, bei der unter Einhaltung der Schutzmassnahmen die Grösse der kirchlichen Räume berücksichtigt wird. So könnten Kirchgemeinden mit grossen Räumen Gottesdienste mit einer grösseren Anzahl Personen durchführen als Kirchgemeinden mit kleinen Räumen. Der Synodalrat hofft in Sachen Beschränkung der Teilnehmenden auf Verständnis bei den staatlichen Behörden.

Der Synodalrat möchte die Kirchgemeinden gleichzeitig dazu ermutigen, die heute vorhandenen Spielräume unter Einhaltung der Schutzmassnahmen zu nutzen. Dass Gottesdienste nicht wie bisher gefeiert werden können, muss nicht bedeuten, dass sie erneut bis auf Weiteres abgesagt werden müssen. Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden zeigen, dass auch für den physischen Gottesdienst durchaus Alternativen bestehen.