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Volk stimmt über Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm ab

Das Schweizer Stimmvolk wird darüber befinden können, ob die Anti-Rassismus-Strafnorm auf Homo- und Bisexuelle ausgeweitet werden soll.

Das Referendumskomitee hat gegen die neue Anti-Rassismus-Strafnorm genügend gültige Stimmen zusammengetragen. Von den 70’359 Anfang April eingereichten Unterschriften hat die Bundeskanzlei 67’494 für gültig erklärt, wie sie am 9. Mai mitteilte. Damit ist das Referendum formell zustande gekommen. Orchestriert wurde die Unterschriftensammlung «Nein zu diesem Zensurgesetz» von der EDU, der Jungen SVP und der Arbeitsgruppe Jugend und Familie. Das Komitee kämpft gegen eine Änderung im Straf- und Militärstrafgesetzbuch. Das Parlament hatte im Dezember entschieden, im Rahmen der Anti-Rassismus-Strafnorm auch Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe zu stellen. Den Gegnern geht das zu weit. Sie sprechen von einer «unverhältnismässigen Einschränkung der Gewissensfreiheit». Denn mit der Erweiterung der Strafnorm hätten zum Beispiel Pfarrer oder Pastoren «grosse Mühe, biblische Wahrheiten zu zitieren», hatte Komitee-Co-Präsident und EDU-Chef Hans Moser beim Einreichen der Unterschriften gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA gesagt.

Keine generelle Kritik an Homosexuellen

Am Anfang habe sich die Unterschriftensammlung als sehr schwierig erwiesen, gab Moser zu. Von verschiedenen Seiten sei der EDU vorgeworfen worden, das Referendum richte sich gegen Schwule und Lesben. Das Referendumskomitee schreibt in einer Mitteilung dazu, es sei «selbstverständlich, dass gleichgeschlechtlich empfindende Menschen gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft sind». Hass und Diskriminierungen dürften nicht toleriert werden. Die vom Parlament verabschiedete Vorlage sei aber «schwammig und kontraproduktiv». Die Dachverbände Pink Cross und Lesbenorganisation Schweiz (LOS) hatte umgehend auf das Referendum reagiert und eine Kampagne lanciert, um den Kampf für den Schutz vor Diskriminierung zu ermöglichen. «Die Erweiterung der Strafnorm gewährleistet ein sicheres Leben für Lesben, Bisexuelle und Schwule», liess sich LOS-Geschäftsleiterin Anna Rosenwasser in einem Communiqué zitieren. Das Referendum bekämpfe den Schutz einer verletzlichen Gruppe. Nun wird sich das Volk zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm äussern. Wann es zur Abstimmung kommt, ist noch unklar.

Quelle: www.ref.ch, 9. Mai 2019