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Thun: Kirchenvolk entscheidet an der Urne

Der Grosse Kirchenrat der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun hat beschlossen, zur Initiativbegehren des Vereins Pro Joki eine Urnenabstimmung durchzuführen.

Einmal mehr ging es am Montagabend an der Sitzung des Grossen Kirchenrats der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun um die Johanneskirche. Die Mitglieder des Kirchenparlaments haben am 27. November 2017 das Initiativbegehren Pro Joki mit grossem Mehr abgelehnt. Gemäss Organisationsreglement ist nun die Initiative innert neun Monaten den Stimmberechtigten zu unterbreiten. «Es geht jetzt darum, endlich Klarheit zu schaffen, damit die Einheit zum Wohl aller fünf Kirchgemeinden wieder hergestellt wird», appellierte Willy Bühler, Präsident des Kleinen Kirchenrats, an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Um möglichst viele Mitglieder zu erreichen, beantragte der ­Kleine Kirchenrat eine Urnenabstimmung.

Alle gegen einen

«Sind die Kosten einer solchen Abstimmung bekannt?», wollte David Pfister von der Kirchgemeinde Strättligen wissen. Diese seien noch nicht ermittelt worden, teilte Ratspräsident Hans Brunner mit. Pfister, der sich für eine Gesamtkirchgemeindeversammlung starkmachte, führte neben dem finanziellen Aspekt basisdemokratische Argumente ins Feld und zog den Vergleich mit den Landsgemeinden. Demgegenüber plädierten Heinz Leuenberger von Thun-Stadt, Gottfried Hirzberger vom Lerchenfeld und Peter Wyssen von der Paroisse française für eine Urnenabstimmung. Letzterer betonte, dass der Paroisse auch Mitglieder aus dem Oberland und dem Emmental angehörten, die kaum zu einer Gesamtversammlung kommen, jedoch brieflich abstimmen würden. Schliesslich wurde mit 25 Stimmen bei einer Gegenstimme eine Urnenabstimmung beschlossen. Wie der Präsident des Kleinen Kirchenrats, Willy Bühler, am Dienstag gegenüber des "Thuner Tagblatt" ausführte, werde man versuchen, diese möglichst zeitnah anzu­setzen.

Auch Härtefälle möglich

Ein weiteres Traktandum stand ebenfalls im Zusammenhang mit der Johanneskirche. Eine Projektgruppe hat eine Analyse zur Raumbelegung für die anderen kirchlichen Gemeindezentren erstellt. Das von Peter Greuter vom Kleinen Kirchenrat vorgestellte Projekt kommt zum Schluss, dass die Aufgaben des Zentrums Johannes auf Allmendingen, Markus und Gwatt verteilt werden können. Die drei Zentren seien in der Lage, den Raumbedarf sicherzustellen. «Veränderungen sind auch Chancen für neue Ideen und für die Zukunft», gab sich das Team optimistisch. Allerdings wurde auch eingeräumt, dass es nicht möglich sei, allen Ansprüchen gerecht zu werden, und dass es auch Härtefälle geben würde.

Reglement gab zu reden

Im Hinblick auf die beschlossene Urnenabstimmung wurde auch ein diesbezügliches Reglement mit überwältigender Mehrheit genehmigt. Ein vorgängig gestellter Ergänzungsantrag aus dem Parlament, wonach bei kontroversen Vorlagen in der Abstimmungsbotschaft Befürwortern und Gegnern gleich viel Platz einzuräumen sei, wurde hingegen abgelehnt. Informiert wurde zudem über die soziale Arbeit, die inskünftig flächendeckend über das gesamte Kirchgemeindegebiet Thun einheitlich organisiert und geführt werden soll. Ferner war zu vernehmen, dass das Projekt «Zukunft Kirche» am Laufen sei.

Offener Brief an den grossen Kirchenrat

An der Sitzung des Grossen Kirchenrats gab auch der offene Brief von Heiner Bregulla an die Parlamentsmitglieder zu reden. Der ehemalige Pfarrer wirft der Gesamtkirchgemeinde darin Intransparenz und dem Parlament Untätigkeit vor. «Dieser Brief überschreitet die Grenzen des Anstands und kommt einer Beleidigung des Parlaments und dessen Präsidenten gleich», meinte Heinz Leuenberger als Vertreter der Kirchgemeinde Thun-Stadt. Der ehemalige Pfarrer und Thuner SP-Gemeinderat stört sich insbesondere an Formulierungen seines ehemaligen Berufskollegen wie «...dass es in Ihren Reihen Leute gibt, die einen gesunden und tiefen Schlaf für die ­erste Pflicht eines Mitglieds des Grossen Kirchenrats halten». Leuenberger verlangte deshalb in einem Antrag, dass der Kleine Kirchenrat einen Anwalt einschaltet, der dafür sorgt, dass das betreffende Schreiben von der Website des Vereins Pro Kirchen Strättligen entfernt wird. Heiner Bregulla hat seinen Brief in seiner Funktion als Co-Präsident dieses Vereins verfasst.

Quelle: Thuner Tagblatt, 30.01.2018, Hans Kopp