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Rat des Evangelischen Kirchenbundes befürwortet «Ehe für alle»

Der Rat des Kirchenbundes empfiehlt, die zivilrechtliche Ehe für Homosexuelle zu öffnen. Die Gewissensfreiheit für Pfarrerinnen und Pfarrer bezüglich der kirchlichen Trauung für gleichgeschlechtliche Paare soll in den Reglementen der Mitgliedkirchen gewahrt bleiben.

Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes hat an einer Sitzung beschlossen, die zivilrechtliche Eheschliessung gleichgeschlechtlicher Paare zu befürworten. Er empfiehlt zudem den Mitgliedkirchen, einen allfällig erweiterten zivilrechtlichen Ehebegriff als Voraussetzung für die kirchliche Trauung zu übernehmen, wie es in einer Medienmitteilung vom 29. August heisst. Allerdings soll die Gewissensfreiheit für Pfarrerinnen und Pfarrer bezüglich der kirchlichen Trauung für gleichgeschlechtliche Paare in den Reglementen der Mitgliedkirchen gewahrt bleiben, so der Vorschlag des Rates an die Mitgliedkirchen weiter. Er empfiehlt, die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in die Trauregister einzutragen und sie liturgisch gleich zu gestalten wie die Trauung heterosexueller Paare.

Kirchliche Trauung in der Kompetenz der Kantonalkirchen


Im Zentrum der Kirche stehe das Bekenntnis zu Jesus Christus. «Die Frage des Eheverständnisses hat nach Ansicht des Rats keinen Bekenntnischarakter», heisst es in der Mitteilung weiter. Das christliche Bekenntnis sei die starke Grundlage, die innerhalb der evangelisch-reformierten Kirche unterschiedliche Positionen und Ehebilder zulässt. Aufgrund dieser Überlegungen unterbreitet der Rat der Abgeordnetenversammlung eine Vorlage zur «Ehe für alle» mit Empfehlungen an die Kantonalkirchen. Entscheide zur kirchlichen Trauung liegen in der Kompetenz der Kantonalkirchen. Die Abgeordnetenversammlung wird als Legislative am 4. November 2019 über die Empfehlungen entscheiden. Zu Fragen der Adoption und Reproduktionsmedizin werde der Kirchenbund zu einem anderen Zeitpunkt Stellung beziehen.

Quelle: www.ref.ch, 29. August 2019