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«Das Wohl der Schwachen ist den Bernern ein Anliegen»

Die Sozialhilfe im Kanton Bern wird nicht gekürzt. Das Stimmvolk hat eine entsprechende Gesetzesänderung abgelehnt. Die Landeskirchen, die sich gegen das neue Gesetz stark machten, sind zufrieden.

Der Kanton Bern muss sich weiterhin an die nationalen Standards der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) halten. Eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht hätte, den Grundbedarf unter die Richtlinien zu senken, wurde am 19. Mai vom Stimmvolk abgelehnt. Die umstrittene Kürzungsvorlage wurde mit 158’378 Nein (52,6 Prozent) gegen 142’757 Ja überraschend verworfen. Die Stimmbeteiligung lag bei 42,3 Prozent. «Wir sind über das Ergebnis froh. Es ist ein klares Zeichen, dass die Stimmbevölkerung mit der Kürzung beim Grundbedarf nicht einverstanden ist», sagt Heinrich Gisler, Synodalratspräsident der römisch-katholischen Kirche und Vorsitzender der Interkonfessionellen Konferenz (IKK), in der auch die Reformierte Kirche Bern-Jura-Solothurn Mitglied ist. Die IKK hatte sich im Vorfeld gegen die geplanten Kürzungen ausgesprochen. «Das Wohl der Schwachen ist der Berner Bevölkerung ein Anliegen», sagt Gisler. Mit 56 Prozent Nein-Stimmen lehnten die Bernerinnen und Berner aber auch einen weitergehenden Volksvorschlag aus linksgrünen und kirchlichen Kreisen sowie Berufsverbänden ab. Dieser wollte nicht nur die Skos-Richtlinien beibehalten, sondern neu Ergänzungsleistungen für über 55-jährige Ausgesteuerte einführen. Der Volksvorschlag wurde mit 164’927 zu 129’336 Stimmen bachab geschickt. Die Ablehnung der Kürzungsvorlage ist im bürgerlich dominierten Kanton Bern eine faustdicke Überraschung. Vorbehalte gegenüber der «unsozialen» Gesetzesrevision gab es offenbar auch in ländlichen Regionen.

Kürzung um bis zu 30 Prozent

Die Änderung des Sozialhilfegesetzes ging auf einen bereits 2013 vom Kantonsparlament überwiesenen SVP-Vorstoss zurück, der eine Senkung des Grundbedarfs um gar zehn Prozent verlangte. Die nun verworfene Vorlage sah konkret eine Senkung des Grundbedarfs um acht Prozent für alle Bezüger vor. Für junge Erwachsene und für vorläufig aufgenommene Asylsuchende wäre der Grundbedarf gar um 15 Prozent tiefer angesetzt worden. Mit einer Kürzung von bis zu 30 Prozent musste rechnen, wer sich nicht genügend um eine Stelle bemüht oder mangelnde Sprachkenntnisse aufweist.

Abstimmung mit Signalwirkung

Die Kürzung hätte dem Kanton Bern Einsparungen von 8 bis 19 Millionen Franken gebracht – je nach Ausgestaltung der Anreizsysteme. Der Volksvorschlag wiederum hätte Mehrkosten von jährlich 17 bis 28 Millionen Franken zur Folge gehabt. Heute betragen die Sozialhilfe-Ausgaben rund 272 Millionen Franken pro Jahr. Die Abstimmung im Kanton galt als wegweisend: Auch in anderen Kantonen sind Kürzungsvorstösse hängig oder wurden angenommen – so im Aargau und in Basel-Landschaft.

Quelle: www.ref.ch, 20. Mai 2019