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Bundesrat erlaubt Gottesdienste nun doch früher

Ab dem 28. Mai sind Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die verschiedenen Glaubensgemeinschaften müssen bis dahin aber Schutzkonzepte umsetzen.

Das Tauziehen um die Öffnung der Gottesdienste hat ein Ende. Ab dem 28. Mai sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch, 20. Mai, mit. Bedingung sei allerdings, dass die Glaubensgemeinschaften bis dahin Schutzkonzepte umsetzen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 20. Mai mitteilte. Mit den Schutzkonzepten müssten die Glaubensgemeinschaften sicherstellen, dass die Infektionsketten nachverfolgt werden könnten. Dazu habe das BAG ein Rahmenschutzkonzept erstellt.

Bundesrat wünschte rasche Öffnung

Erst am Dienstag hatten sich verschiedene Religionsvertreter bei einem Treffen mit Gesundheitsminister Alain Berset für eine schnelle Wiederöffnung der Gottesdienste eingesetzt. Der Bundesrat sei nun diesem Wunsch eine Woche früher nachgekommen als ursprünglich geplant, sagte Berset vor den Medien. Von dem Entscheid betroffen seien auch religiöse Feiern wie Taufen oder Hochzeiten. Auch der Bundesrat habe sich eine möglichst schnelle Öffnung gewünscht, natürlich unter Einhaltung der Schutzkonzepte. Berset wehrte sich gegen den Vorwurf der Benachteiligung der Religionsgemeinschaften gegenüber anderen Sektoren. Es scheine ihm schwierig, diese mit Läden oder Seilbahnen zu vergleichen.

Kirchen müssen Präsenzlisten führen

Ausserdem müssten die religiösen Gemeinschaften neben der Einhaltung der Distanzregeln und der Hygienevorschriften auch Präsenzlisten führen. Dazu sei sogar die Verordnung angepasst worden. Und nun hätten sie eine Woche Zeit, um die Konzepte an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und an die verschiedenen Arten zu Beten anzupassen.

Quelle: www.ref.ch, 20. Mai 2020