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Rat des Kirchenbundes lässt Frage nach einer «Ehe für alle» offen

In seiner Vernehmlassungsantwort auf die parlamentarische Initiative «Ehe für alle» spielt der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes den Ball an die Abgeordnetenversammlung zurück. Die Frage erfordere eine «einmütige» Antwort der Kirchen, heisst es.

Am 21. Juni ist die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» abgelaufen. Am Vernehmlassungsprozess beteiligte sich auch der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes. Nachdem ihm eine Fristverlängerung eingeräumt wurde, hat der Rat nun seine Antwort bei der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eingereicht. In dem Schreiben vom 7. Juli betont der Rat, er unterstütze grundsätzlich «alle gesetzgeberischen Massnahmen, die Einzelpersonen und Gruppen vor ungerechtfertiger Ungleichbehandlung, jeglicher Herabsetzung und Stigmatisierung schützen». Aus diesem Grund habe sich der Kirchenbund für die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingesetzt. Die Mitgliedkirchen seien sich zudem einig, dass sich «in der Vielfalt sexueller Orientierungen die Fülle des göttlichen Schöpfungsgedankens widerspiegelt», heisst es weiter. Entsprechend habe sich die Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes vom 18. Juni auf den Satz geeinigt: «Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.»

Uneinigkeit in den Mitgliedkirchen


Zur Frage einer «Ehe für alle» bezieht der Rat in seinem Antwortschreiben allerdings keine eindeutige Position. Er schreibt lediglich: In der Abgeordnetenversammlung habe sich eine «einvernehmlich positive Haltung zur Homosexualität» gezeigt. Viele Mitgliedkirchen stünden für eine «weitgehende oder vollständige Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Paaren auf rechtlicher und kirchlicher Ebene». Andere befänden sich hingegen noch in einem Klärungsprozess. Die rechtliche Frage nach einer «Ehe für alle» und die liturgische Frage nach der Trauung erforderten eine «einmütige Antwort der Kirchen», schreibt der Rat weiter. Diese müsse den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Ebenso wichtig sei es, dass theologische und liturgische Differenzen innerhalb der Kirchen nicht eingeebnet würden. Die Debatte dazu sei in der Abgeordnetenversammlung in Gang und werde noch einige Zeit beanspruchen.

Quelle: www.ref.ch, 8. Juli 2019