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«Ehe für alle»: In Berner Kirchen müssen sich gleichgeschlechtliche Paare gedulden

Vom 1. Juli an können sich gleichgeschlechtliche Paare auf dem Zivilstandsamt trauen lassen. Auch einer kirchlichen Heirat steht in den meisten reformierten Kantonalkirchen nichts mehr im Weg – aber es gibt Ausnahmen. In den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn läuten frühestens ab Mitte 2023 die Hochzeitsglocken.

Lange mussten sich homosexuelle Paare gedulden, am 26. September 2021 war es schliesslich soweit: Mit einer deutlichen Zweidrittel-Mehrheit hat sich das Schweizer Stimmvolk für die «Ehe für alle» ausgesprochen. Nach dem Entscheid geht es nun an die Umsetzung. Vom 1. Juli an können gleichgeschlechtliche Paare zivilrechtlich heiraten – rund zwanzig Jahre, nachdem die Niederlande als weltweit erstes Land die Eheschliessung für homosexuelle Paare erlaubt haben. Schwule und lesbische Paare können sich in den meisten reformierten Landeskirchen trauen lassen: einzige Voraussetzung ist ein Trauschein vom Zivilstandamt. In einigen Kantonalkirchen müssen sich homosexuelle Paare indes noch gedulden, wie eine Umfrage von ref.ch zeigt.

Refbejuso: Änderung der Kirchenordnung und Referendumsfrist

In den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn läuten frühestens ab Mitte 2023 die Hochzeitsglocken. Einer entsprechenden Änderung der Kirchenordnung hat die Synode zwar in Erster Lesung zugestimmt. Bevor diese aber in Kraft treten kann, muss die Zweite Lesung im Herbst sowie eine viermonatige Referendumsfrist abgewartet werden. Auch in den Kantonalkirchen von Uri, Solothurn und Waadt gibt es noch Hürden zu nehmen: In Solothurn und in der Waadt müssen Kirchenordnungen angepasst werden. In der Urner Kirche steht einer kirchlichen Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren zwar rechtlich nichts im Weg, wie es auf Anfrage heisst. Wie man die Trauungen in die Praxis umsetzt, will der Kirchenrat in seiner nächsten Sitzung besprechen.

Mehrheitlich unterstützt haben die Kantonalkirchen die Beibehaltung der Gewissensfreiheit bei der Umsetzung der «Ehe für alle». Demnach sollen Pfarrpersonen die Möglichkeit haben, Trauungen abzulehnen, wenn sie diese nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz hatte sich bereits im Sommer 2019 für die zivilrechtliche Öffnung der Ehe für alle ausgesprochen. Zugleich empfahl sie ihren Mitgliedkirchen, gleichgeschlechtlichen Paaren auch die kirchliche Trauung zu ermöglichen.

Quelle: www.ref.ch, 1. Juli 2022, Heimito Nollé